Gemeinde Arth, Teilnutzungsplanung "Breitgasse Arth": MitwirkungsverfahrenGestützt auf § 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes Kanton Schwyz vom 14. Mai 1987 (SRSZ 400.100) nimmt die Gemeinde Arth im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge entgegen. Der Entwurf der Teilzonenplanung "Breitgasse Arth" kann vom 29. Mai 2020 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Arth, Abteilung Bau-Planung, Rathausplatz 6, 6415 Arth, während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen oder unter www.arth.ch (siehe Aktuelles → Neuigkeiten) heruntergeladen werden. Folgende Unterlagen liegen zur Mitwirkung auf:
Während der Mitwirkungsfrist können alle Interessierten beim Gemeinderat Arth, Rathausplatz 6, 6415 Arth, schriftlich Stellung nehmen (Vermerk "Teilnutzungsplanung Breitgasse, Arth").
Datum der Neuigkeit 26. Mai 2020
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