Gemeinde Arth: Öffentliche Auflage Teilnutzungsplanung Schuttweg/Campus, GoldauAls Teil der Umsetzung des Entwicklungsschwerpunktes Bahnhof Goldau werden Anpassungen der Nutzungsplanung im Gebiet Schuttweg und Campus vorgenommen. Diese Massnahmen ermöglichen die langfristige Entwicklung des Bahnhofsgebiets. In Anwendung von § 25 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden folgende Unterlagen öffentlich aufgelegt: Verbindliche Unterlagen:
Orientierende Unterlagen:
Die Unterlagen können während den üblichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Arth, Abteilung Bau-Planung, Rathausplatz 6, 6415 Arth, eingesehen werden. Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 3 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind mit dem Vermerk «Teilnutzungsplanung Schuttweg/Campus» innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Arth zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 26. Juni 2020 bis und mit 27. Juli 2020.
Datum der Neuigkeit 25. Juni 2020
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