Coronavirus Maskenpflicht für Erwachsene ab 21.10.20Auf dem gesamten Schulareal (inkl. Sportanlagen, Pausenplatz, Garderoben, Gänge, Lehrerzimmer, Aula, etc.) gilt ab Mittwoch, 21.10.2020 eine generelle Maskenpflicht für alle Erwachsenen, d.h. Lehrpersonen und Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher. Im Klassenzimmer gilt die Maskenpflicht nur, wenn die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Schülerinnen und Schüler bis zur 6. Primarschulklasse sind von der Maskenpflicht ganz ausgenommen. Dokument COVID-19_Schreiben_an_Erziehungsberechtigte_Zyklen_1_2_20102020.pdf (pdf, 130.1 kB) Datum der Neuigkeit 20. Okt. 2020
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