Geschäftsleitung Gemeindewerke
Der Geschäftsleitung des GWA obliegen folgende Aufgaben und Kompetenzen bzw. die Aufsicht darüber: Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung
Anlagen, Netze, Betrieb Die Geschäftsleitung entscheidet über den Gesamtplan der Netze und Anlagen und die Prioritäten im langfristigen Ausbau. Das beinhaltet:
Finanz- und Rechnungswesen Die Geschäftsleitung beantragt dem Gemeinderat die Finanzplanung:
Zuhanden der Gemeindeversammlung stellt sie Antrag an den Gemeinderat für das Jahresbudget, Abschluss und Jahresrechnung und Verwendung von Ertragsüberschüssen. Organisation Die Geschäftsleitung entscheidet über die Organisationsstruktur des GWA und erlässt ein diesbezügliches Organigramm.
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