Alimentenbevorschussung
Kommt ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nach, so bietet die Gemeinde Arth, vertreten durch die Abteilung Gesellschaft, aufgrund des Gesetzes über Inkassohilfe und Bevorschussung die Möglichkeit der Alimentenbevorschussung.
Voraussetzungen für eine Alimentenbevorschussung - Der unterhaltspflichtige Elternteil bezahlt die Unterhaltsbeiträge nicht oder unregelmässig
- Die anspruchsberechtigte Person hat Wohnsitz in der Gemeinde Arth
- Es liegt ein rechtskräftiges Scheidungsurteil, eine gerichtlich genehmigte Konvention oder ein von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigter Unterhaltsvertrag vor
Personen |
Leitung | Funktion | Telefon |
Elsener, Leandra | Sachbearbeiterin Alimentenstelle und Betreuungsgutscheine / Sekretariat für das Alter | 041 859 02 36 |