https://www.arth.ch/de/verwaltung/aemter/?amt_id=4497
28.03.2024 10:16:41


Steueramt

Adresse: Gotthardstrasse 21 , Postfach, 6415 Arth
Telefon: 041 859 02 15
Telefax: 041 859 02 88
E-Mail: steueramt@arth.ch
Öffnungszeiten:
 

Bitte halten Sie Ihre PID-Nr. bereit. 

Bei Mailkontakt: Bitte PID-Nr., Geburtsdatum und Adresse erwähnen.

 

Montag,            08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr

Dienstag,          08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr

Mittwoch,          08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr

Donnerstag,     08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag,             08.00 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.30 Uhr

Standort


Das Steueramt Arth ist zuständig für:

Provisorische Steuerrechnung vom Juni
Jährlich wird die provisorische Steuerrechnung im Juni versandt. Sollten Sie eine Anpassung Ihrer provisorischen Steuerrechnung der Staats- und Gemeindesteuern wünschen, bitten wir Sie, uns das steuerbare Einkommen sowie steuerbare Vermögen schriftlich mitzuteilen, damit wir Ihnen eine angepasste Rechnung zustellen können (Angabe Ihres kompletten Namens, Adresse, Geburtsdatum sowie PID-Nr. vorausgesetzt - steueramt@arth.ch).

Elektronisches Ausfüllen der Steuererklärung
Die entsprechende Software kann im Internet heruntergeladen werden (siehe unten Online-Schalter). 

Fristerstreckung
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung und der Beilagen kann auf Gesuch hin erstreckt werden, sofern diese nicht bereits abgelaufen ist. Fristerstreckungen können Sie bequem online beantragen. Den passenden Link finden Sie unter Online-Dienste oder auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung. Das Gesuch ist vor Ablauf der Frist zu stellen, andernfalls kann auf das Gesuch gemäss Vollzugsverordnung zum Steuergesetz nicht eingetreten werden. Für die Gewährung von Fristerstreckungen für einzelne natürliche Personen sind die Gemeinden zuständig. Fristerstreckungen welche mehrere Steuererklärungen betreffen, werden von der Kantonalen Steuerverwaltung gewährt.

Zahlungsfristen
0.75% Skonto bei Bezahlung des ganzen Steuerbetrages bis zum 1. Juli des laufenden Jahres.

  1. Rate bis zum 31. Oktober
  2. Rate bis zum 31. Dezember
  3. Rate bis zum 28. Februar im Folgejahr

Wird eine Rate nicht fristgerecht eingehalten, ist der gesamte Steuerbetrag per 31. Dezember fällig.

Verzugszins
Für verspätet geleistete Zahlungen ist gemäss Steuerbezugsverordnung ein Verzugszins geschuldet. Der Zinssatz wird jährlich vom Regierungsrat festgesetzt.

Steuerpflichtige, die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern innerhalb der ordentlichen Zahlungsfristen eine grosse Härte bedeutet, können schriftlich ein Gesuch für kleinere Raten einreichen.

Der Steuerfuss in der Gemeinde Arth beträgt: 120% einer Einheit

Gemeinde 120%
Kanton 120%
Bezirk 40%
Römisch-katholische Kirche Arth-Goldau 28%
Reformierte Kirche Arth-Goldau 31%


Die Höhe Ihrer Steuern können Sie berechnen mit dem Steuerkalkulator.

 

Feuerwehrersatzpflicht (Feuerwehrersatzabgabe)
Pflichtig ist man ab vollendetem 20. bis zum vollendeten 52. Altersjahr. Die Ersatzabgaben betragen:
Grundtarif: Fr. 50.00, Maximumbetrag: Fr. 220.00

Zuschlag für steuerbares Einkommen:

von Franken bis Franken Zuschlag von Franken Total
0.00 10 000.00 0.00 50.00
10 001.00 15 000.00 25.00 75.00
15 001.00 20 000.00 40.00 90.00
20 001.00 25 000.00 55.00 105.00
25 001.00 30 000.00 65.00 115.00
30 001.00 35 000.00 90.00 140.00
35 001.00 40 000.00 110.00 160.00
40 001.00 45 000.00 130.00 180.00
45 001.00 50 000.00 150.00 200.00
50 001.00 und mehr 170.00 220.00

Zusätzliche Informationen finden Sie unter:
www.sz.ch/steuern



Personen

LeitungFunktionTelefon
Steiner, FabianLeiter Steuern und IT-Support041 859 02 15

Name

Funktion

Telefon
Kisela, VeronikaSachbearbeiterin Steuern041 859 02 14


Dienste

NameVerantwortlichTelefon
Steuern Zuzugs- und WegzugsinformationenSteueramt041 859 02 15

Online-Dienste

Name Laden
Steuererklärung Fristerstreckung Link
Steuererklärungssoftware (Download) Link

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