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Verwaltung A - Z

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Einbürgerungen

Adresse: Rathausplatz 6, Postfach, 6415 Arth
Telefon: 041 859 02 37
E-Mail: tanja.krummenacher@arth.ch
Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 11.30 und 14.00 - 18.00 Uhr

Standort


Einbürgerungsvoraussetzungen

Es wird unterschieden zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung. In einem ersten Schritt muss die gesuchstellende Person entscheiden, welche Einbürgerungsart für sie in Frage kommt:


a) Ehe mit einem Schweizer Bürger: Erleichterte Einbürgerung, Einreichung und Erhalt der Formulare beim Staatssekretariat für Migration: ch@sem.admin.ch


b) Personen der dritten Ausländergeneration: Erleichterte Einbürgerung, Einreichung und Erhalt der Formulare beim Staatssekretariat für Migration: ch@sem.admin.ch


c) Alle übrigen Personen: Ordentliche Einbürgerung, Einreichung und Erhalt der Formulare nach vorgängiger Vereinbarung eines Termins beim Sekretariat der Einbürgerungsbehörde (Telefonnummer siehe oben)

Sämtliche Bedingungen und Kriterien erfahren Sie im unten stehenden Merkblatt.

Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie auch unter folgendem Link:
Staatssekretariat für Migration

Links zu den kantonalen Gesetzen (gelten für die ordentliche Einbürgerung):



Personen

LeitungFunktionTelefon
Krummenacher, TanjaSachbearbeiterin Kanzlei041 859 02 37

Name

Funktion

Telefon
Betschart, MarkusStellvertreter041 859 02 47


Publikationen

Name Laden
Merkblatt Einbürgerungsverfahren (pdf, 275.0 kB)


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