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Dienstleistungen

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Führung eines Gastwirtschaftsbetriebes

Zuständige Abteilung: Organisation
Zuständiger Bereich: Gastgewerbe

Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt die entgeltliche Abgabe alkoholischer und alkoholfreier Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle oder das entgeltliche Überlassen von Räumlichkeiten und Plätzen für den Genuss mitgebrachter oder angelieferter Speisen und Getränke.

Wer einen Gastwirtschaftsbetrieb betreiben will, benötigt eine Bewilligung des Gemeinderates. Diese ist unbefristet. Das Gesuch ist spätestens einen Monat vor der geplanten Betriebseröffnung versehen mit allen nötigen Unterlagen (siehe unten Gesuch Gastgewerbebetrieb) einzureichen. Die Kosten pro Jahr für die Bewilligung werden aufgrund des angegebenen Umsatzes an gebrannten Wassern berechnet.

Es gilt gesamtschweizerisch ein Rauchverbot für Gastgewerbebetriebe. Der Gemeinderat kann unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmebewilligungen erteilen. Auskunft erteilt Ihnen die Gemeindekanzlei.

Der notwendige Strafregisterauszug kann bei einem Schalter der Post oder online bestellt werden. Den Link finden Sie hier.

Ebenfalls muss das Laboratorium der Urkantone über die gastgewerbliche Tätigkeit mittels Meldeformular informiert werden. Diese Meldepflicht kann hier heruntergeladen werden.

 

Unterlagen
Gesuch um Führung eines Gastgewerbebetrieb
Rettungsachsen Feuerwehr
Meldeformular und Checkliste "Veranstaltungen mit Schall ab 93 dB(A)"
Meldeformular "Veranstaltungen mit Laseranlagen"
Gesuch "Abbrennen von Indoor-Feuerwerk"
Aushang "Kein Alkoholverkauf an Jugendliche"
App Altersprüfung Alkoholverkauf
Zustimmung Arbeitnehmer in Raucherraum bei Veranstaltung
Gebührentarif und Weisungen für das Gastgewerbe

Dokument Gastgewerbegesetz.pdf (pdf, 17.3 kB)

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