BeglaubigungenAmtliche Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien (Abschriften) werden vom Gemeindeschreiber oder seinem Stellvertreter ausgestellt. Unterschriftsbeglaubigung
Kosten: Fr. 25.00
Beglaubigung von Kopien
Kosten: Fr. 10.00 pro Seite
Beglaubigungen nur nach Terminvereinbarung Aufgrund der aktuellen Situation werden Beglaubigungen bis auf Weiteres ausschliesslich am Donnerstagnachmittag gegen vorgängige Anmeldung bei der Gemeindekanzlei, Tel. 041 859 02 37, gemeindekanzlei@arth.ch oder 041 859 02 02 (Telefonzentrale Gemeindeverwaltung) vorgenommen. Im Weiteren können gegen Voranmeldung Beglaubigungen von jeder Gemeindekanzlei bzw. vom Notariat Goldau vorgenommen werden. Eine Beglaubigung muss nicht zwingend bei der Wohnsitzgemeinde erfolgen.
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