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Neuigkeiten

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Verhalten auf dem See

Die Sommer- und Ferienzeit hat Einzug gehalten und der Zugersee lädt zum Verweilen ein. Bei aufkommendem Sturm sind für Schiffsführer und Freizeitsportler gewisse Verhaltensregeln einzuhalten.

Starkwindwarnung (orangefarbiges Blinklicht, welches pro Minute ca. 40 Mal aufleuchtet):

Eine Starkwindwarnung wird möglichst frühzeitig ausgegeben, wenn Winde mit Böenspitzen von 25 bis 33 Knoten (ca. 46 bis 61 km/h, Beaufort 6 bis 7) erwartet werden. Sie ist anhand des orangefarbigen Blinklichtes zu erkennen, das ca. 40 Mal pro Minute aufleuchtet. Die Starkwindwarnung fordert die Seebenutzer auf, die Wetterentwicklung selber zu beobachten, diese laufend neu zu beurteilen und sich der allgemeinen Sorgfaltspflicht entsprechend zu verhalten.

 

Sturmwarnung (orangefarbiges Blinklicht, welches pro Minute ca. 90 Mal aufleuchtet):

Eine Sturmwarnung wird möglichst frühzeitig ausgegeben, wenn Winde mit Böenspitzen von mehr als 33 Knoten (mehr als ca. 61 km/h, ab Beaufort 8) erwartet werden. Sie ist anhand des orangefarbigen Blinklichtes zu erkennen, das ca. 90 Mal pro Minute aufleuchtet. Schiffsführer haben sofort alle notwendigen Sicherheitsmassnahmen für Mannschaft sowie Schiff zu treffen und allenfalls einen Hafen oder das geschützte Ufer anzulaufen.

Muss fernab des Heimathafens „abgewettert“ werden, sind Angehörige oder die Seepolizei zu verständigen. So können unter Umständen unnötige Suchaktionen vermieden werden.

Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise im Infoblatt.

 

Die Sicherheitskommission der Gemeinde Arth sowie die Kantonspolizei und der zuständige Seerettungsdienst (Freiwillige Feuerwehr Zug FFZ) danken den Schiffsführern und den Freizeitsportlern für das richtige Verhalten auf dem Zugersee. Damit können fahrlässig verursachte Notsituationen vermieden werden.


See
 

Datum der Neuigkeit 3. Juli 2024