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Neuigkeiten

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Bereinigung des Schutzinventars durch das Amt für Kultur Kanton Schwyz

Gestützt auf § 21 Abs. 3 des Gesetzes über die Denkmalpflege und Archäologie Kanton Schwyz (Denkmalschutzgesetz, DSG, SRSZ 720.100) veranlasst die Fachstelle Denkmalpflege des Amts für Kultur Kanton Schwyz eine Bereinigung des kantonalen Schutzinventars (KSI). Dabei werden die im bestehenden kantonalen Inventar für geschützte Bauten und Objekte (KIGBO) verzeichneten Objekte ins KSI überführt.

Ab Mitte Juli 2024 werden die anstehenden Inventarisierungsarbeiten in der Gemeinde Arth vom Büro für Archeos GmbH, Jegensdorf, im Lead der Denkmalpflege vorgenommen. Hierbei werden in erster Priorität die bisher vorhandenen KIGBO-Objekte, für die noch nie Denkmalpflege-Subventionsbeiträge zugesichert wurden, auf ihre Schutzwürdigkeit und den weiteren Verbleib im KSI vor Ort begutachtet. In zweiter Priorität sollen die weiteren KIGBO-Objekte sowie bisher noch nicht erfasste Bauobjekte auf ihre Schutzwürdigkeit überprüft werden. 

Nun erfolgt in einem ersten Schritt eine Sichtung des Baubestandes vom öffentlichen Raum aus. Dies kann fotografisch festgehalten werden. Die kantonale Denkmalpflege wird bei  potenziellen Schutzobjekten direkt telefonisch und schriftlich mit der Eigentümerschaft in Kontakt treten, um die Gebäude auch von innen zu besichtigen. Diese Feldarbeiten werden ab  Herbst 2024 vorgenommen und dauern voraussichtlich bis Sommer 2025. Wird ein Objekt als schützenswert bestätigt, so erhält die Eigentümerschaft eine Mitteilung des Bildungsdepartements mit der Möglichkeit, innert 20 Tagen eine begründete schriftliche Einsprache zu erheben.

Bei Fragen steht Ihnen Herr Roger Rüegg, Kantonale Denkmalpflege, 041 829 20 13, zur Verfügung.



Datum der Neuigkeit 25. Juli 2024