So wählen Sie gültig:
- Der Regierungsrat wird im Majorzverfahren gewählt, d.h. gewählt ist im ersten Wahlgang, wer das absolute Mehr der gültigen Stimmen erhalten hat.
- Die Listen der einzelnen Parteien, welche Sie erhalten, sind Wahlvorschläge, welche Sie mit einem weiteren Namen ergänzen können. Es stehen die Personen im Vordergrund, nicht die Parteizugehörigkeit.
- Als Mitglied des Regierungsrates sind Personen wählbar, die gültig vorgeschlagen - das heisst, auf den Listen A-G aufgeführt - sind.
- Es ist zu beachten, dass nur ein einziger amtlicher Wahlzettel ins Stimmkuvert gelegt werden darf! Am besten vernichten Sie die übrigen Wahlzettel, welche Sie nicht verwenden wollen.
- Sie können für jede Person pro Wahl nur eine Stimme abgeben. Kumulieren ist bei Majorzwahlen nicht zulässig.
- Wenn Sie auf Ihrem Wahlzettel Linien leer lassen, nützen Sie Ihre Stimmkraft nicht vollständig aus: Leere Linien sind verlorene Stimmen.
Weitere Informationen über das gültige Wählen erhalten Sie im Internet unter www.sz.ch/richtigstimmen
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