Hinterlegung von letztwilligen VerfügungenBeim Einwohneramt können letztwillige Verfügungen hinterlegt werden (Testamente, Ehe- und Erbverträge). Bei Eintritt des Todesfalls werden sie direkt der zuständigen Erbschaftskanzlei übermittelt. Eine telefonische Voranmeldung zur Hinterlegung ist erwünscht: 041 859 02 12 Preis: Fr. 40.00
Erbschaftskanzlei des Bezirks Schwyz Kontakt Erbschaftskanzlei Bezirk Schwyz
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