https://goldau.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?action=showdienst&dienst_id=86510
06.10.2024 16:30:08
Nach der Gesundheitsverordnung (GesV- SRSZ 571.111) §19 Abs. 3 können die Gemeinden den Hebammen für Hausgeburten und für die ambulante Wochenbettpflege eine Entschädigung ausrichten.
Die Gemeinde Arth bezahlt auf Gesuch der Kindsmutter eine Entschädigung für den Pikettdienst für freipraktizierende Hebammen von wie folgt aus:
Pikettdienst-Pauschale | Betrag in CHF |
- pro Hausgeburt | 500.00 |
- pro Wochenbettbetreuung | 250.00 |
Bitte beachten Sie:
Vorgehen
Die Kindsmutter reicht das unten aufgeführte Formular mit folgenden Beilagen ein:
Die Unterlagen sind an folgende Adresse einzureichen:
Gemeinde Arth, Abteilung Gesellschaft, Sonneggstrasse 30b, 6410 Goldau
Dokument Gesuch um Rückerstattung Pikettdienstbetrag für freiberufliche Hebammen (pdf, 180.3 kB)
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